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Unsere Leistungen · Behandlungspflege

Behandlungspflege in Karlsruhe – nach ärztlicher Verordnung.

Wir übernehmen ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen in Karlsruhe, Durlach und Ettlingen. Den konkreten Umfang stimmen wir mit Ihnen ab.

Unsere Behandlungspflege im Überblick.

Medikamente und Kontrollen

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Blutzuckerkontrollen

Wunden und Kompression

  • Wundversorgung
  • Kompressionsverbände und Kompressionsstrümpfe
  • Unterstützung bei Bandagen und Orthesen

Versorgung und Hilfsmittel

  • Katheter- und Drainagenversorgung
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Trachealkanülen

Weitere verordnete Maßnahmen

  • PEG- und Portversorgung
  • Heimdialyse

Verordnung und Kosten klären.

Behandlungspflege wird ärztlich verordnet. Die Kostenübernahme muss mit der Krankenkasse geklärt werden. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung; eine pauschale Zusage zur Kostenübernahme können wir nicht geben.

So bereiten Sie die Behandlungspflege vor.

Verordnung besprechen

Ihre behandelnde Arztpraxis klärt, welche häusliche Krankenpflege erforderlich ist. Besprechen Sie dort die benötigten Maßnahmen und den vorgesehenen Zeitraum.

Versorgung abstimmen

Nennen Sie uns die verordnete Maßnahme, Ihren Wohnort und den gewünschten Beginn. Wir prüfen mit Ihnen, wie die Versorgung organisiert werden kann und welche Unterlagen noch benötigt werden.

Kostenübernahme klären

Die Verordnung wird der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Klären Sie offene Fragen zur Kostenübernahme und zu möglichen Zuzahlungen frühzeitig mit Ihrer Kasse.

Häufige Fragen zur Behandlungspflege.

Brauche ich dafür einen Pflegegrad?

Für häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich kein Pflegegrad erforderlich. Maßgeblich sind die medizinische Notwendigkeit, die Verordnung und die Voraussetzungen der Krankenversicherung. Pflegegrad und Behandlungspflege betreffen unterschiedliche Leistungsansprüche.

Ist die Behandlungspflege immer kostenlos?

Nein. Bei gesetzlich Versicherten können Zuzahlungen anfallen; es gibt auch Befreiungen. Ob die Kasse die Leistung übernimmt und welche Eigenkosten für Sie gelten, muss für Ihren Fall geklärt werden. Für privat Versicherte sind die Vertragsbedingungen maßgeblich.

Welche Angaben helfen beim ersten Kontakt?

Halten Sie nach Möglichkeit die Verordnung, Informationen zur Krankenkasse und den gewünschten Beginn bereit. Nennen Sie uns auch Ihren Wohnort und eine Telefonnummer für Rückfragen. Sensible Befunde müssen Sie nicht in die erste Formularnachricht schreiben.

Kann ich zusätzlich Hilfe beim Waschen oder Anziehen bekommen?

Wenn neben verordneten Maßnahmen Unterstützung im Alltag gebraucht wird, besprechen wir auch die Grundpflege. Wir stimmen die benötigten Leistungen und ihre Finanzierung getrennt mit Ihnen ab.

Informationen zu Voraussetzungen und Kosten, Stand September 2026: gesund.bund.de: Pflegeleistungen der Krankenversicherung.

Der nächste Schritt

Wir klären Ihre Fragen gemeinsam.

Beschreiben Sie uns, wobei Sie Unterstützung brauchen. Sie müssen noch nicht wissen, welche Pflege Sie benötigen.

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