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Unsere Leistungen · Grundpflege

Grundpflege in Karlsruhe – Hilfe im Alltag.

Unsere Grundpflege unterstützt Sie bei der Körperpflege, beim Anziehen, Essen und bei der Mobilität – in Ihrem Zuhause in Karlsruhe, Durlach oder Ettlingen.

Wobei wir Sie unterstützen.

Körperpflege und Ankleiden

  • Waschen, Duschen und persönliche Hygiene
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung beim Toilettengang

Essen und Bewegung

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und kleinen Mahlzeiten
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Lagerung und Unterstützung bei der Mobilität

So viel Hilfe wie nötig. So viel Selbstständigkeit wie möglich.

Wir besprechen mit Ihnen, was Sie selbst übernehmen möchten und wobei Sie Unterstützung brauchen. Ihre Gewohnheiten geben dabei die Richtung vor.

Welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, hängt von Ihren Voraussetzungen und dem vereinbarten Umfang ab. Wir klären mit Ihnen die Kosten vor Beginn.

Den Beginn der Pflege planen

Grundpflege gemeinsam planen.

Was fällt im Alltag schwer?

Vielleicht brauchen Sie Hilfe beim Duschen, beim Anziehen oder beim Aufstehen. Beschreiben Sie uns die Aufgaben, die Sie belasten, und was Sie weiterhin selbst übernehmen möchten.

Welche Unterstützung ist schon da?

Auch die Hilfe von Angehörigen und vorhandene Hilfsmittel sind für die Planung wichtig. Gemeinsam besprechen wir, wie die vereinbarte Pflege Ihren Alltag ergänzen kann.

Wann wird Hilfe gebraucht?

Nennen Sie uns Ihren Wohnort, die gewünschten Zeiten und den möglichen Beginn. Den Umfang und die verfügbaren Termine stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Wer übernimmt die Kosten der Grundpflege?

Ab Pflegegrad 2 können körperbezogene Pflegemaßnahmen über ambulante Pflegesachleistungen finanziert werden. Dafür gelten monatliche Höchstbeträge je Pflegegrad. Diese sind keine pauschalen Preise für die Pflege: Entscheidend sind die vereinbarten Leistungen und Ihr verfügbarer Anspruch.

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Selbstversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden. Für Pflegegrad 2 bis 5 gelten beim Entlastungsbetrag andere Verwendungsregeln. Lassen Sie die Möglichkeiten für Ihren Fall von Ihrer Pflegekasse klären.

Wir besprechen vor Beginn, welche Leistungen Sie wünschen, welche Kosten entstehen und welcher Anteil gegebenenfalls selbst zu tragen ist.

Informationen zur Finanzierung, Stand September 2026: Bundesgesundheitsministerium: ambulante Pflegesachleistungen.

Häufige Fragen zur Grundpflege.

Wie oft kommt der Pflegedienst?

Das planen wir anhand Ihres Bedarfs und der vereinbarten Unterstützung. Sprechen Sie uns auf Ihre gewünschten Besuchszeiten an; wir klären gemeinsam, welche Termine möglich sind.

Was ist der Unterschied zur Behandlungspflege?

Grundpflege unterstützt bei alltäglichen Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen und Essen. Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung gehören zur Behandlungspflege. Beide können bei einem Menschen zusammenkommen.

Was sollte ich für das erste Gespräch bereithalten?

Hilfreich sind Ihr Wohnort, die gewünschten Aufgaben und Zeiten sowie – falls vorhanden – Informationen zum Pflegegrad und zu Hilfsmitteln. Sie können sich auch melden, wenn noch nicht alles geklärt ist. So beginnt die Pflege bei Argodis.

Der nächste Schritt

Wir klären Ihre Fragen gemeinsam.

Beschreiben Sie uns, wobei Sie Unterstützung brauchen. Sie müssen noch nicht wissen, welche Pflege Sie benötigen.

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